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Gesetze

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier abgebilteten Gesetze, Verordnungen und Strafen rein auf das Roleplay auf FiduV bezogen sind.
Es besteht keine Verbindung zu Gesetzen, Verordnungen oder Srafen in der Realität.

Gesetze des Staates San Andreas

Constitution (Const - Grundgesetz)

§1 Const – Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

§1.1 Const - Die Gesetze des Staates San Andreas sind auf dem gesamten Bereich der Insel gültig.

§1.2 Const – Das National Office Of Security Enforcement (N.O.O.S.E.) hat als oberste Regierungsbehörde des Staates San Andreas die Befugnis, Gesetzesänderungen und/oder Erweiterungen der geltenden Gesetze zu erlassen, sowie geltende Gesetze temporär oder permanent außer Kraft zu setzen.

§1.3 Const – Der Senate Of San Andreas (Senat) ist ein Rat, bestehend aus einem festen Kreis eingeladener Teilnehmer, der in unregelmäßigen Abständen tagt und die aktuelle Situation und Zukunft des Staates diskutiert. Der Senat hat die Möglichkeit, Anträge, die im Rahmen einer Tagung vom Governor eingereicht oder verfasst wurden, zu besprechen und hierzu Beschlüsse zu verfassen, die dann durch den Governor den betreffenden Behörden wie dem Department Of Justice (DOJ), dem Los Santos Police Department (LSPD), dem Los Santos Sheriff Department (LSSD), dem Los Santos Medical Department (LSMD) oder Los Santos Fire Department (LSFD) und auch der Öffentlichkeit verkündet werden.

§1.4 Const - Der Governor von San Andreas ist der Repräsentant des Staates San Andreas und fungiert als Sprachrohr zwischen den Bürgern, dem Senat und weiteren Regierungsbehörden wie z. B. dem Department Of Justice (DOJ). Der Governor kann im Regierungskreis, in der Regel vor dem Senat, Vorschläge zu neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen oder die Außerkraftsetzung bestimmter geltender Gesetze, sowie Anträge von Bürgern einreichen und verkündet die im Senat gefassten Beschlüsse.

§1.5 Const – Die Einreise und der legale Aufenthalt in San Andreas ist Bürgern nur in Verbindung mit einem gültigen Tourist Visa (Gültigkeit: 30 Tage ab Einreise) oder einer gültigen Residence ID Card möglich. Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gilt der Aufenthalt als illegal und wird mit der Ausweisung aus dem Staat geahndet. Je nach Dauer des illegalen Aufenthalts kann auch ein temporäres oder permanentes (lebenslanges) Wiedereinreiseverbot verhängt werden.

§2 Const – Straftaten

Als Straftat gilt jeder Verstoß gegen zur Tatzeit geltende Gesetze.

§2.1 Const - Die Verfolgung einer Straftat erfolgt unabhängig von der Kenntnis des Täters über die jeweils geltenden Gesetze. Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

§3 Const – Mittäterschaft & Beihilfe

§3.1 Const - Wer einen Dritten dabei unterstützt, eine Straftat zu begehen, gilt als Mittäter. Mittäter erhalten das gleiche Strafmaß wie der/die Haupttäter selbst.

§3.2 Const - Die Beihilfe zu einer Straftat kann physisch oder psychisch erfolgen.

§3.3 Const - Wer einen Täter dabei unterstützt, eine Tat zu verschleiern bzw. dem Täter bei der Flucht oder der Entziehung exekutiver oder judikativer Maßnahmen Hilfe leistet, macht sich ebenfalls der Beihilfe strafbar.

§4 Const – Notwehr

§4.1 Const - In Notwehr handelt, wer eine Tat begeht, um einen rechtswidrigen Angriff von sich selbst abzuwenden.

§4.2 Const - Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung (Notwehr) überschreitet, begeht eine Straftat.

§5 Const – Bildung einer Organisation

Eine Organisation ist eine Vereinigung von mehreren Personen zu einem bestimmten Zweck. Verfolgt diese Organisation kriminelle Absichten, wird sie als kriminelle Organisation eingestuft und strafrechtlich verfolgt.

§6 Const – Widersetzung & Widerstand

§6.1 Const - Wer sich einem ausgesprochenen Gerichtsurteil oder einer richterlichen Anordnung widersetzt, verstößt gegen die gesetzlichen Auflagen und macht sich strafbar.

§6.2 Const - Wer sich polizeilichen Anweisungen widersetzt, leistet Widerstand gegen die Staatsgewalt und macht sich strafbar.

§7 Const – Meinungsfreiheit (Freedom of speech)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Printmedien werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

§8 Const – Identifikationspflicht

§8.1 Const - Jede Person ist verpflichtet, jederzeit mindestens ein Dokument mit sich zu führen, mit dem sie klar identifizierbar ist (z. B. Tourist Visa, Residence ID-Card, Driver License).

§8.2 Const – Ein Tourist Visa hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab der Einreise in San Andreas. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Tourist Visa seine Gültigkeit. Der Inhaber muss entweder rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Einwanderung) beantragen, wodurch er eine zeitlich unbefristet gültige Residence ID Card erhält, oder den Staat San Andreas wieder verlassen.

§8.3 Const – Der Besitz von nur einem abgelaufenen, ungültigen Tourist Visa versetzt den Inhaber in den Status eines illegalen Einwanderers. Dies stellt einen Straftatbestand dar und wird gemäß §1.5 der Constitution Of San Andreas geahndet.

§9 Const – Straftaten gegen den Staat

Wer eine Straftat gegen den Staat, seine Mitglieder oder insbesondere Mitglieder der staatlichen Einrichtungen plant, einleitet, versucht oder verübt, ist als Täter zu bestrafen.

§9.1 Const - In schweren Fällen kommt der Verdacht des Terrorismus zum Tragen.

§9.2 Const - Wer selbst oder durch Dritte fahrlässig eine Situation herbeiführt, die eine Straftat gegen den Staat, seine Mitglieder oder insbesondere Mitglieder der staatlichen Einrichtungen darstellt, wird als schwerer Straftäter bestraft.

§9.3 Const - Terrorismus: Unter Terrorismus versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge, Banküberfälle, etc.) zum Zwecke der Erreichung eines politischen, religiösen, ideologischen Ziels oder der Bereicherung und wird mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe  und Geldstrafe bestraft.

§9.4 Const - Der Staat San Andreas verhandelt nicht mit Terroristen. Bei schweren Straftaten, insbesondere Straftaten gegen den Staat und die Gefährdung der nationalen Sicherheit wird in der Regel mit - wenn nötig - tödlichen Gegenmaßnahmen reagiert.


--- CIVIL LAW - CIVILIAN RIGHTS (CivR – ZIVILGESETZE) ---

§10 CivR - Eheschließung

Die Eheschließung ist vor einem Standesbeamten des Department of Justice zu vollziehen.

§10.1 CivR - Nach der Eheschließung ist eine staatliche Heiratsurkunde mit eventueller Namensänderung auszustellen (Geburtsname und angenommener Familienname). Einer Namensänderung wird nicht stattgegeben, wenn gegen die betreffende Person Vorwürfe offener Straftaten vorliegen.

§10.2 CivR - Wird eine Person nachweislich zur Eheschließung gezwungen, gilt die Eheschließung als nichtig und wird vom Department of Justice annulliert.

§10.3 CivR - Sollte eine Person nach Eheschließung versterben, wird die Ehe nach der Einreichung einer beglaubigten Sterbeurkunde annulliert.

§11 CivR - Scheidung

Ein Antrag auf eine Scheidung muss schriftlich beim Gericht eingereicht werden. Dieser muss von beiden Ehepartnern unterschrieben und bewilligt sein.

§11.1 CivR - Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn ein Trennungszeitraum von mindestens zwei Wochen nach Antrag vergangen ist.

§11.2 CivR - Einer Scheidung wird nicht stattgegeben, wenn

§11.3 CivR - der Trennungszeitraum nicht eingehalten wird,

§11.4 CivR - durch die Trennung Straftaten verschleiert werden,

§11.5 CivR - kein beiderseitiges Einverständnis vorliegt.

§11.6 CivR - Die Namensänderung nach der Scheidung (Rückkehr zum Tragen des Geburtsnamens) muss im Antrag festgelegt werden.

§11.7 CivR - Einer Namensänderung wird nicht stattgegeben, wenn gegen die beantragende Person Ermittlungen oder offene Strafverfahren vorliegen.

§12 CivR - Erbrecht

§12.1 CivR - Um von einem Erbrecht Gebrauch zu machen, wird ein notariell beglaubigtes Testament benötigt. Darin festgelegt müssen sein: Vollständiger Name und Unterschrift des Vererbenden, vollständiger Name und Unterschrift des Erbenden, vollständiger Name und Unterschrift des beglaubigenden Notars

§12.2 CivR - zu vererbende Güter (Geld, Gegenstände, Grundstücke, Apartments/Immobilen) mit entsprechenden Besitznachweisen (z.B. Fahrzeugbrief, Kennzeichen, Anschrift).

§12.3 CivR - Ein Testament gilt erst als rechtskräftig, wenn

§12.4 CivR - das Testament mindestens 72 Stunden vor dem Todeszeitpunkt notariell beglaubigt wurde.

§12.5 CivR - es nachweislich unter Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten aller Parteien unterschrieben wurde.

§12.6 CivR - Das Ausschlagen eines Erbes ist möglich. In diesem Falle geht das zu vererbende Gut in den Besitz des Staates über.

§12.7 CivR - Ist kein Testament oder eine sonstige beglaubigte Nachlassverfügung vorhanden, geht das Hab und Gut des/der Verstorbenen in den Besitz des Staates über.

§12.8 CivR - Ein Testament muss von dem Notar binnen einer Woche nach Ableben des Vererbenden dem Gericht vorgelegt werden.

§12.9 CivR - Die Fälschung von Dokumenten oder eines Testaments ist strafbar.

§12.10 CivR - Testamente, die unter Zwang oder Vortäuschung falscher Tatsachen erstellt oder unterschrieben wurden, sind vor dem Gesetz ungültig.

§13 CivR - Hausrecht

Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohnbereichs und Firmenbereichs und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z.B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, die Nutzung einer Schlüsselkarte, das Tragen eines Smokings/Abendkleides, etc.).

§13.1 CivR - Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.

§13.2 CivR - Den Angestellten der jeweiligen staatlichen Einrichtungen ist es gestattet, das Hausrecht auszuüben.

§14 CivR - Versammlungsrecht

§14.1 CivR - Jeder Bürger hat das Recht, eine Versammlung einzuberufen. Diese kann privat oder öffentlich sein.

§14.2 CivR - Wer eine private Versammlung plant, die mehr als 20 Personen umfasst, muss sich eine Genehmigung beim Department of Justice einholen.

§14.3 CivR - Wer eine öffentliche Versammlung plant, muss sich vorab eine Genehmigung beim Department of Justice einholen.

§14.4 CivR - Das LSPD und das LSMD müssen über eine Veranstaltung informiert werden, um einen einwandfreien und sicheren Verlauf der Veranstaltung zu gewähren und die Veranstaltung entsprechend abzusichern.


Criminal Code (CrimCo – STRAFGESETZBUCH)

§15 CrimCo - Gewaltverbrechen

Eine Androhung, die die Verwendung oder wahrscheinliche Verwendung von Gewalt beinhaltet, wird als Gewaltverbrechen und somit als Straftat definiert.

§16 CrimCo - Raub

Wer eine fremde Sache unter Androhung von Gewalt an sich nimmt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, macht sich des Raubes strafbar.

§16.1 CrimCoo - Wer eine fremde Sache unter Vorhaltung einer Waffe an sich nimmt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, macht sich des schweren Raubes strafbar.

§17 CrimCo - Erpressung

Wer eine Person zu einer Handlung nötigt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar.

§18 CrimCo - Körperverletzung

Wer eine Person körperlich misshandelt oder in ihrer Gesundheit schädigt, macht sich der Körperverletzung strafbar.

§18.1 Wer eine Person ohne Vorsatz, aber durch eigenes Verschulden körperlich misshandelt oder in ihrer Gesundheit schädigt, macht sich der fahrlässigen Körperverletzung strafbar.

§18.2 Wer eine Person körperlich misshandelt oder in ihrer Gesundheit schädigt, was eine Bewusstlosigkeit zur Folge hat bzw. eine Person mit einer Waffe, einem Werkzeug oder einem Gegenstand schädigt, macht sich der schweren Körperverletzung strafbar.

§19 CrimCo - Totschlag

Wer eine Person unvorhersehbar oder fahrlässig körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit schädigt, was den klinischen Tod zur Folge hat, macht sich des Totschlags strafbar.

§19.1 CrimCo - Wer versucht eine Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein, macht sich des Versuchten Totschlags strafbar.

§20 CrimCo – Mord

Wer eine Person vorsätzlich in einer Art körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit schädigt, die den klinischen Tod der Person zur Folge hat, macht sich des Mordes strafbar.

§20.1 CrimCo - Wer versucht einen Menschen vorsätzlich körperlich zu misshandeln oder dessen Gesundheit schädigt, was den klinischen Tod zur Folge hat, macht sich des versuchten Mordes strafbar.

§21 CrimCo - Hausfriedensbruch

Wer sich den Zutritt auf ein Grundstück oder in ein Gebäude verschafft, ohne hierfür eine nachweisliche Befugnis zu haben, oder sich den Zutritt durch eine andere Person erzwingt, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

§20.1 CrimCo – Platzverweis: Eine Person, die durch die Ausübung des Hausrechts eines Gebäudes bzw. Geländes verwiesen wird, hat kein Recht, sich weiterhin auf diesem Gelände oder in diesem Gebäude aufzuhalten. Wer einen Platzverweis missachtet, ohne dass ein Notfall vorliegt, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

§20.2 CrimCo - Ein Platzverweis kann nur von Personen erteilt werden, denen das Hausrecht obliegt. Ein Platzverweis für öffentliche Einrichtungen gilt für 24h. Ein Verweis von einem Privatgrundstück hat eine unbefristete Gültigkeit und muss erst von dem Besitzer des Grundstücks zurückgenommen werden. Ein Platzverweis gilt ab dem Zeitpunkt, an dem dieser mündlich ausgesprochen wird. Ist davon auszugehen, dass die des Platzes verwiesene Person den Platzverweis missachtet, ist das ausgesprochene Hausverbot unverzüglich den Behörden (bevorzugt dem LSPD, alternativ dem DOJ) anzuzeigen, damit dort Datum und Uhrzeit des ausgesprochenen Platzverweises dokumentiert werden können.

§21 CrimCo – Freiheitsberaubung

Wer eine Person der persönlichen Freiheit massiv einschränkt oder gänzlich beraubt, macht sich der Freiheitsberaubung strafbar.

§21.1 CrimCo - Die Freiheitsberaubung in Form von Geiselnahmen stellen den Straftatbestand der Freiheitsberaubung in besonders schwerem Fall dar. Da bei Geiselnahmen in der Regel auch Forderungen erpresst werden, geht dieser Tatbestand mit dem Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes einher:

§22 CrimCo – Menschenraub

Wer eine Person der persönlichen Freiheit beraubt, um einen Dritten zu erpressen, macht sich des erpresserischen Menschenraubs strafbar.

§23 CrimCo – Bedrohung

Wer eine Person bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, macht sich der Bedrohung strafbar.

§24 CrimCo – Nötigung

Wer einen Menschen rechtswidrig unter Androhung von Gewalt oder eines empfindlichen Übels als Folge zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, macht sich der Nötigung strafbar.

§24.1 CrimCo – Wer durch die Nötigung dem Vermögen des Genötigten oder eines Dritten Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der schweren Nötigung strafbar.

§24.2 CrimCo – Handeln der oder die Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Gruppierung (Gang, Bande), die sich zur fortgesetzten Begehung von Nötigungen verbunden hat, macht sich der Nötigung in besonders schwerem Falle strafbar. Als Gruppierung werden kriminelle Zusammenschlüsse ab 2 Personen gewertet.


Public Order (Öffentliche Ordnung)

§25 POrd – Diebstahl / Einbruch

Wer eine fremde Sache entfernt, um sich oder einen Dritten zu bereichern, macht sich des Diebstahls strafbar.

Wird der Diebstahl in Zusammenhang mit einem Einbruch begangen, fällt das Strafmaß entsprechend höher aus. Hier kommt noch der Tatbestand des Hausfriedensbruchs hinzu. Bei zusätzlicher Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen eine Person wird noch der Tatbestand des Raubes hinzu addiert.

§26 POrd – Sachbeschädigung

Wer die Unversehrtheit einer fremden Sache einschränkt, macht sich der Sachbeschädigung strafbar.

§27 POrd – Unterlassene Hilfeleistung

Wer wissentlich einer Person in Not die Hilfe vorenthält oder einen Dritten an der Hilfe hindert, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Besteht für die hilfsbedürftige Person Lebensgefahr, erhöht sich das Strafmaß. Es können u. U. zusätzlich die Tatbestände der Körperverletzung bzw. schweren Körperverletzung herangezogen werden.

§28 POrd – Beleidigung

Wer über eine Person Äußerungen tätigt, die ihre Würde verletzt, macht sich der Beleidigung strafbar.

§28.1 POrd – Wer über einen Beamten des Staates San Andreas Äußerungen tätigt, die dessen Würde verletzt, macht sich der Beamtenbeleidigung strafbar.

§29 POrd – Üble Nachrede & Verleumdung

§29.1 POrd - Wer einer Person verachtungswürdige Eigenschaften oder Verhaltensweisen nachsagt, die nicht eindeutig beweisbar sind, macht sich der üblen Nachrede strafbar.

§29.2 POrd – Wer die Behauptung aufstellt, eine Person habe bestimmte Handlungen getätigt, die nicht eindeutig beweisbar sind und die Ehrwürdigkeit bzw. das Ansehen der Person herabsetzt, macht sich der Verleumdung strafbar.

§30 POrd – Vermummung

Wer in der Öffentlichkeit vermummende/verschleiernde Kleidung trägt mit dem Ziel, seine Identität zu verbergen, macht sich der Vermummung strafbar.

§30.1 Ausgenommen davon sind staatlich anerkannte Dienstkleidungen für z.B. SWAT-Beamten oder Beamte, deren Vermummung zum Schutze ihrer privaten Identität erforderlich ist.

§30.2 Ausgenommen davon sind Veranstaltungen wie z. B. Maskenbälle, sofern für diese Veranstaltung eine Genehmigung vom Department of Justice vorliegt.

§31 POrd - Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt, sich in der Öffentlichkeit in unangemessen freizügiger Kleidung (z. B. lediglich eine Unterhose tragend) oder gar nackt zeigt oder anderweitig die allgemeine Öffentlichkeit stört, macht sich der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar.

§32 POrd – Sexuelle Belästigung

Wer einer Person sexuelle Äußerungen oder Handlungen entgegenbringt, sodass diese sich belästigt fühlt, macht sich der sexuellen Belästigung strafbar.

§33 POrd – Prostitution & Zuhälterei

Wer selbst oder durch Ausführung beauftragter Dritter sexuelle Leistungen anbietet, macht sich der Prostitution bzw. Zuhälterei strafbar.

§34 POrd – Stalking / Nachstellung

Wer eine Person bewusst verfolgt, ihr nachstellt und diese dadurch belästigt und/oder in ihrem Gefühl der persönlichen Freiheit einschränkt, macht sich des Stalkings strafbar.

§35 POrd – Tierquälerei

Wer ein Tier misshandelt, ihm unnötige Qualen zufügt oder es auf ein anderes Tier hetzt, macht sich der Tierquälerei strafbar. Kommt hierbei ein Tier zu Tode, erhöht sich das Strafmaß.

§36 POrd – Bildung einer kriminellen Vereinigung

Wer Mitglied einer Organisation ist, deren Zweck in der Begehung von Straftaten liegt, macht sich der Mitgliedschaft einer kriminellen Organisation strafbar. Bei Taten in Verbindung mit §11.2 CrimCo wird die Tat als besonders schwere Straftat eingestuft. Als Vereinigung wird der Zusammenschluß ab 2 Personen gewertet.

§37 POrd – Amtsanmaßung

Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder vortäuscht, ein öffentliches Amt inne zu haben oder sich so kleidet (z. B. Teile einer Uniform oder Kleidungsstücke, die als Uniform gewertet werden könnten), als hätte er ein öffentliches Amt inne, oder Insignien (z. B. Dienstmarken) trägt, die bestimmten Amtsträgern vorbehalten sind, ohne dazu befugt zu sein, macht sich der Amtsanmaßung strafbar.

§38 POrd – Dokumentenfälschung

Wer im Rechtsverkehr ein echtes Dokument verfälscht oder ein unechtes Dokument herstellt oder gebraucht, macht sich der Dokumentenfälschung strafbar. Als Dokument gelten auch Kennzeichen an Fahrzeugen.

§39 POrd – Befreiung / Flucht aus der Strafgefangenschaft

§39.1 POrd - Wer eine Person aus einer Strafgefangenschaft befreit, sie dabei unterstützt oder dazu verleitet, macht sich der unrechtmäßigen Befreiung eines Strafgefangenen strafbar.

§39.2 POrd - Wer aus einer Strafgefangenschaft widerrechtlich entweicht, macht sich der Flucht aus Strafgefangenschaft strafbar. Nach der Rückführung kann der Gefangene zur Sicherung in Isolationshaft überführt werden, um weitere Fluchtversuche zu unterbinden. Eine zusätzliche Strafe für den Ausbruch aus der Haft darf nicht verhängt werden, da der Drang nach Freiheit den Urinstinkten des Menschen entspricht.

39.3 POrd - Sind bei dem Ausbruch Personen verletzt worden oder auf sonstige Art physisch oder psychisch zu Schaden gekommen, können gegen den Gefangenen weitere Strafen, z. B. wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung oder schlimmerem verhängt werden. 

§39.3 POrd - Sind bei dem Ausbruch materielle Schäden entstanden, so haftet der Gefangene für diese vollumfänglich.

§40 POrd – Falschaussage & Meineid

§40.1 POrd – Wer wissentlich und/oder vorsätzlich vor Ermittlungsbehörden oder vor Gericht falsche Angaben oder unwahre Aussagen tätigt, macht sich der Falschaussage strafbar.

§40.2 POrd - Wer unter Eid eine wider besseren Wissens falsche oder unwahre Aussagen tätigt, macht sich des Meineids strafbar.

§40.3 POrd – Wer eine Person anstiftet oder zwingt eine Aussage zu tätigen, die nicht der Wahrheit entspricht oder wissentlich wichtige Informationen vorzuenthalten, macht sich der Anstiftung oder Nötigung zur Falschaussage strafbar.

§41 POrd – Missbrauch von Notrufnummern

Eine Notsituation, die die Absetzung eines Notrufs rechtfertigt, wird wie folgt definiert: Das Leib und Leben einer Person ist unmittelbar in Gefahr, es liegt der dringende Verdacht einer Straftat vor oder es ist notwendig, einen Unfallort zu sichern oder abzusperren.

§41.1 POrd - Wer eine als Notruf definierte Rufnummer missbraucht, in dem er einen falschen Notruf absetzt, ohne dass tatsächlich eine Notsituation vorliegt, macht sich des Notruf-Missbrauchs strafbar.

§41.2 POrd - Es liegt kein Notfall vor, wenn: Eine Anzeige aufgegeben werden soll, eine Frage besteht oder Ähnliches. Für Sachverhalte, die keinen dringenden Notfall darstellen, sind die Behörden physisch aufzusuchen oder telefonisch über ihre jeweilige Leitstellen-Nummer zu kontaktieren, die nicht als Notrufnummer eingestuft ist. Eine Notrufnummer ist dreistellig und hierdurch klar als solche zu identifizieren.

§41.3 POrd - Wird aufgrund eines missbräuchlichen Notrufs ein Einsatz ausgelöst  (LSPD, LSMD, LSFD, etc.), so trägt der Täter alle anfallenden Kosten des Einsatzes.

§42 POrd – Betrug

Wer sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil verschafft, indem man einer anderen Person durch Vorspiegelung falscher oder unwahrer Tatsachen einen finanziellen Nachteil verschafft oder dessen Vermögen mindert, macht sich des Betrugs strafbar.

§42.1 POrd – Wer durch sein in §19 POrd geschildertes Handeln eine Person in eine finanzielle Notsituation oder Zahlungsunfähigkeit bringt, macht sich des Betrugs in besonders schwerem Fall strafbar.

§43 POrd – Brandstiftung

Wer fremdes Eigentum, Eigentum des Staates oder öffentliche Plätze in Brand steckt, macht sich der Brandstiftung strafbar.

§43.1 POrd - Wer ein öffentliches Feuer an einer nicht zugelassenen Feuerstelle legt (z.B. ein Lagerfeuer), ohne die entsprechende Genehmigung dafür zu erhalten, macht sich der Brandstiftung strafbar. Lagerfeuer an einem Strand, ohne dass hier Gegenstände, Fahrzeuge oder Gebäude durch das Feuer gefährdet werden, sind ohne Genehmigung zulässig.

§43.2 POrd - Geraten durch ein gelegtes Feuer Menschen oder Tiere in Gefahr oder kommen zu Schaden, macht sich der Entfacher des Feuers je nach Ausmaß der Gefahr oder der Verletzungen der Körperverletzung oder schweren Körperverletzung strafbar.

§44 POrd – Ordnungsgelder, Bußgelder & Strafzahlungen

Ein vom DOJ verhängtes Ordnungsgeld, ein vom LSPD oder anderen Behörden ausgestelltes Bußgeld oder Geldstrafen müssen sofort und unverzüglich bezahlt werden. Ausnahmen wie z. B. eine Zahlungsfrist bedürfen der schriftlichen Dokumentation durch die ausstellende Behörde.

§44.1 POrd - Wird eine Strafzahlung nicht sofort oder innerhalb des vorgesehenen, dokumentierten Zeitraums beglichen, steht es der ausstellenden Behörde frei, weitere Strafen zu verhängen oder den Vorfall an das Department of Justice zu übergeben, welches weitere Strafen bis hin zu Ersatzhaft verhängen kann.

§45 POrd – Hehlerei

Wer eine fremde Sache bzw. eine Sache, die er aus illegalen Quellen erlangt hat, veräußert oder anbietet, macht sich der Hehlerei strafbar.

§46 POrd – Vortäuschung von Straftaten

Das vorsätzliche Vortäuschen einer Straftat ist strafbar. Wird aufgrund der Vortäuschung ein Einsatz ausgelöst  (LSPD, LSMD, LSFD, etc.), so trägt der Täter alle anfallenden Kosten des Einsatzes.

§47 POrd – Strafmilderung

Eine Person, die nach Begehung einer Straftat glaubhaft Reue zeigt und durch ihr Wissen aktiv dazu beiträgt, Mittäter oder Beihelfer zu ermitteln und den Strafverfolgungsbehörden zuzuführen um damit weitere Straftaten zu verhindern, wird strafmildernd behandelt.

§48 POrd – Zeugenschutz / Kronzeugenregelung

Gerät eine Person durch ihre Handlung gemäß §25 POrd in Gefahr, in dem ihre seelische und körperliche Unversehrtheit durch Mittäter oder Beihelfer einer Straftat geschädigt wird, so kann diese Person als Kronzeuge unter Zeugenschutz genommen werden. Je nach Härte des Falls werden sich das Department of Justice und/oder das National Office of Security Enforcement dieser Person annehmen und ihr bestmöglichen Schutz anbieten. Informationen über Zeugenschutzprogramme und/oder Kronzeugenregelungen werden ausschließlich den betroffenen Personen erläutert, welche dann zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind.

§49 POrd – Haftung von Fahrzeughaltern

Wenn mit einem Fahrzeug (Landfahrzeug, Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug) ein Verstoß gegen geltende Gesetze verübt wird, ist der Fahrer dafür haftbar zu machen. Dies gilt auch, wenn sich zur Zeit der Tat illegale Sachgegenstände im oder am Fahrzeug befinden.

§49.1 POrd - Ist der Fahrer des Fahrzeuges nicht bekannt oder ermittelbar, oder ist der Halter des Fahrzeuges nicht in der Lage den Fahrer zu nennen bzw. ist der Halter zur Nennung des Fahrers nicht gewillt, so ist der Halter des Fahrzeuges vollumfänglich für die begangenen Verstöße haftbar.

§49.2 POrd - Wird einem Fahrzeughalter das Fahrzeug entwendet, so hat dieser unverzüglich eine Diebstahlsanzeige beim LSPD zu erfolgen. Bei Taten, die mit einem entwendeten Fahrzeug begangen werden, dessen Entwendung nicht beim LSPD angezeigt wurde, ist der Halter des Fahrzeuges vollumfänglich für die begangenen Verstöße haftbar.

§50 POrd – Geldwäsche

Wer Geld aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung wäscht und in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bringt, macht sich der Geldwäsche schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe bestraft.

§51 POrd – Schwarzgeld & Falschgeld

Der Besitz, die Verwendung, das Herstellen, der Verkauf und der Erwerb von Schwarzgeld oder Falschgeld ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe bestraft. Das als Schwarzgeld oder Falschgeld identifizierte Geld und eventuell damit erworbene Gegenstände/Güter werden dauerhaft beschlagnahmt.

§52 POrd – Betreten staatlich ausgewiesener Sperrgebiete

Alle auf der Landkarte von San Andreas mit einem roten Totenkopf gekennzeichneten Gebiete stellen ein Sperrgebiet dar, welches nur von besonders befugten Personen betreten/befahren werden darf. Wer ein Sperrgebiet unbefugt betritt, macht sich des Betretens einer staatlichen bzw. militärischen Sperrzone strafbar. In Sperrgebieten eingesetzte und bewaffnete Bedienstete sind berechtigt, gegen unbefugte Eindringliche ohne vorherige Warnung das Feuer zu eröffnen. Forderungen der eindringenden Personen für Schadenersatz oder ähnlichem sind hier nicht möglich. Werden als Sperrgebiet ausgewiesene Territorien verletzt, kann das Strafmaß auch auf die Tatbestände "Angriff gegen den Staat" oder "Terrorismus" ausgeweitet werden.

§53 POrd – Glücksspiel

Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.

§53.1 POrd - Wer ohne entsprechende staatliche Lizenz ein Glücksspiel ausrichtet, macht sich des illegalen Glücksspiels strafbar.


§54 DrL - Drug Law (Betäubungsmittelgesetz)

Betäubungsmittel (BtM) sind psychotrope Stoffe und ihre Zubereitungen, durch deren Kontakt oder Einnahme bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkungen hervorgerufen. In der Regel können diese Stoffe und/oder Zubereitungen eine physische und psychische Abhängigkeit und eine temporäre oder chronische Schädigung des Organismus zur Folge haben.

§54.1 DrL – Definition Betäubungsmittel

Zu Betäubungsmitteln zählen Cannabis/Marihuana, LSD, Kokain, Meth und alle weiteren Medikamente, andere Stoffe oder aus diesen hergestellte Zubereitungen, die o. g. Wirkungen auslösen. Nicht in der Definition genannte Substanzen oder Zubereitungen können durch Gutachten einer fachlich geeigneten Person (Arzt, Mediziner, Apotheker) vom Department of Justice als Betäubungsmittel eingestuft werden.

§54.2 DrL - Der Besitz und Konsum von Mariuhana/Cannabis zu persönlichen Privatgebrauch ist unter folgenden Einschränkungen legal: Jede Person darf in Besitz von maximal 3 Joints sein und maximal den Anbau von zwei (2) Hanfpflanzen betreiben. Wer im Besitz von mehr als dieser Maximalmenge ist oder mehr als zwei (2) Hanfpflanzen privat anbaut, macht sich des illegalen Besitzes bzw. Anbaus von Betäubungsmitteln strafbar.

§54.3 DrL - Alle anderen Betäubungsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden, sind nicht erlaubt und somit illegal. Wer im Besitz illegaler Betäubungsmittel ist oder illegale Betäubungsmittel anbaut oder herstellt, macht sich strafbar.

§54.4 DrL - Die Beschaffung, der Besitz und die Herstellung/Zubereitung von als Betäubungsmittel geeigneten Stoffen erfordert eine spezielle Lizenz, welche nur entsprechenden Berufen vorbehalten ist (z. B. Apotheker, Arzt).

§54.5 DrL - Die Beschaffung, der Besitz und die Herstellung/Zubereitung von als Betäubungsmittel geeigneten Stoffen ohne die erforderliche Lizenz, erfüllt den Straftatbestand des Verstoßes gegen das Drug Law.

§54.6 DrL – Wer mit Betäubungsmitteln handelt oder diese vertreibt, ohne eine Lizenz zu besitzen oder im offiziellen Auftrag eines Lizenzinhabers zu handeln, macht sich des illegalen Drogenhandels strafbar.

§54.7 DrL - Die Lizenz für die straffreie Beschaffung, den straffreien Besitz, die straffreie Herstellung/Zubereitung von Betäubungsmitteln wird vom Department of Justice ausgestellt. Hierfür ist der Nachweis der Zugehörigkeit eines entsprechend lizenzberechtigten Berufsstandes, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne entsprechende Einträge, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des LSPD erforderlich.

§54.8 DrL - Es besteht kein Anspruch auf Erhalt einer Betäubungsmittel-Lizenz. Die Entscheidung über Ausstellung oder Verweigerung dieser Lizenz obliegt dem Department of Justice. Eine Verweigerung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.


§55 WeLa - Weapon Law (Waffengesetz)

§55.1 WeLa – Schusswaffen

Wer eine Schusswaffe ohne erforderliche Lizenz oder Registriernummer beschafft, besitzt oder mit sich führt, macht sich des illegalen Waffenbesitzes strafbar.

§55.2 WeLa - Die Waffenlizenz muss immer mit sich geführt werden. Wer eine Schusswaffe mit sich führt, jedoch seine Waffenlizenz nicht vorzeigen kann, macht sich des illegalen Waffenbesitzes strafbar.

§55.3 WeLa – Der Handel bzw. die Weitergabe von Schusswaffen ist ausschließlich der AmmuNation Company vorbehalten. Wer eine legale oder illegale Schusswaffe an einen Dritten weitergibt, veräußert oder selbst erwirbt, macht sich des illegalen Waffenhandels strafbar.

§55.4 WeLa – Die Weitergabe einer Schusswaffe durch das N.O.O.S.E. oder LSPD an Mitarbeiter einer dieser Behörden ist legal, sofern dem Mitarbeiter in diesem Rahmen zeitgleich eine Waffenlizenz ausgestellt wird.

§55.5 WeLa - Die Nutzung von Sportgeräten und Werkzeugen als Waffe zur Begehung von Straftaten ist verboten.

§55.6 WeLa - Wer eine Waffe außerhalb von Schießstätten oder dem eigenen Privatgelände benutzt, macht sich strafbar.

§55.7 WeLa - Das offene, sichtbare Tragen einer Waffe ist auf dem gesamten Staatsgebiet San Andreas verboten. Das offene, sichtbare Tragen von Waffen ist ausschließlich den entsprechenden Behörden erlaubt.

§56 WeLa – Waffenlizenz

Die Waffenlizenz berechtigt zum Kauf, Besitz und verdeckten Mitführen einer einfachen Handfeuerwaffe (Pistole, Revolver) ohne Modifikationen inklusive der für diese Waffen vorgesehenen Munition.

§56.1 WeLa - Wer eine Waffenlizenz beantragt, hat dem Department of Justice sämtliche damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§56.2 WeLa - Die Beantragung einer Waffenlizenz setzt ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des LSPD voraus.

§56.3 WeLa - Eine Waffenlizenz kann vom Department of Justice und/oder dem LSPD temporär oder permanent eingezogen oder wieder entzogen werden.

§56.4 WeLa - Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung/Erhalt einer Waffenlizenz. Dem Department of Justice steht es frei, die Ausstellung einer Waffenlizenz ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

§57 WeLa – Modifizierte Waffen & Langwaffen

§57.1 WeLa - Alle Waffen, die über die Kategorie einer einfachen Handfeuerwaffe ohne Modifikationen hinaus gehen, wie z. B. Handfeuerwaffen mit Zielfernrohr, Schalldämpfer, Zielmarkierungsvorrichtung, anmonierter Taschenlampe, sowie Maschinenpistolen, Langwaffen, Schrot- & Sturmgewehre und der jeweils dafür erforderlichen Munition sind lediglich entsprechenden Behörden vorbehalten. Die Beschaffung, der Besitz und die Verwendung ist allen Personen, die nicht durch Zugehörigkeit einer entsprechenden Behörden befugt sind, strengstens untersagt und wird hart bestraft.

§58 WeLa – Kriegswaffen

Der Besitz, die Verwendung, das Herstellen, der Verkauf und der Erwerb von Kriegswaffen (Raketenwerfer, Panzer, Sprengstoff, etc.) ist strengstens verboten und wird mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe bestraft. Taten dieser Art werden können als Terrorismus gewertet werden.


§59 DAL - Data Abuse Law (Datenmissbrauch / Hacking)

§59.1 DAL - Wer sich oder Dritten unbefugt Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, macht sich des Hackings schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.

§59.2 DAL - Wer sich oder Dritten unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung beschafft, macht sich des Hackings schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.

§59.3 DAL - Wer unbefugt Daten, welche nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang gesichert sind, verändert, beschädigt oder löscht, macht sich des Hackings schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.

§59.4 DAL – Hacking: Wer staatliche Institutionen hackt, macht sich des schweren Hackings und des Angriffs auf den Staat schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.


§61 TraLa - TRAFFIC LAW (Straßenverkehrsordnung)

TraLa - Grundregeln

§61.1 Wer ein motorisiertes Fortbewegungsmittel ohne entsprechende Driver License führt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

§61.1 Der Fahrer eines Fahrzeuges hat die Driver License immer mit sich zu führen.

§61.2 Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzungen nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht werden kann. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, den persönlichen Fähigkeiten sowie den Eigenschaften des genutzten Fahrzeugs anzupassen.

§61.3 Wer ein motorisiertes Zweirad oder Quad führt, muss einen geeigneten Schutzhelm tragen.

§61.4 Wer ein Fahrzeug führt, ist für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Schäden müssen unverzüglich in einer Werkstatt beseitigt werden. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug stellt eine Gefahr für den Fahrzeugführer, dessen Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer dar und ist strafbar.

§61.5 Die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs auf der Straße, in der Luft und im Wasser stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßen-, Luft- bzw. Wasserverkehr dar. Bei besonderer Härte des Verstoßes kann auch einen schweren gefährlichen Eingriff als Strafmaß zur Folge haben.

§61.6 Wer ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen führt, macht sich strafbar.

§61.7 Es gilt eine 0-Promille-Toleranz für Alkohol.

§61.8 Bei Verordnung von Medikamenten muss ein Patient klar und unmissverständlich darüber informiert werden, ob diesem nach Einnahme der Medikamente das Führen eines Fahrzeugs erlaubt ist.

§61.9 Spezialfahrzeuge, die die Breite einer Fahrspur/Fahrbahn überschreiten, benötigen für jede Fahrt eine Sondergenehmigung durch das LSPD und sind durch dieses für die genehmigte Fahrt zu eskortieren.

§61.10 Ein Fahrzeug ist nur mit entsprechender Zulassung (Kennzeichen) erwerbbar. Wer Zulassungen vortäuscht, verfälscht oder entfernt, macht sich strafbar.

§61.11 Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung sind zu vermeiden.

§61.12 Spezialfahrzeuge wie Golfcarts, Rasenmäher, Bagger u.ä. sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen nur auf Firmengeländen, Privatgeländen oder dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen genutzt werden.

§61.13 Der Erwerb und die Nutzung von Einsatzfahrzeugen, wie z.B. Rettungswagen, Streifenwagen, gepanzerten Fahrzeugen und ähnlichen Sonderfahrzeugen, ist nur den zugehörigen staatlichen Fraktionen gestattet.

§61.14 Dies gilt gleichermaßen für die Verwendung von Lackierungen und Beschriftungen von Fahrzeugen sowie die verwendeten Kennzeichen, die von staatlichen Fraktionen verwendet werden.

§61.15 Bei eingeschränkten Lichtverhältnissen durch Wetter, Dämmerung oder Dunkelheit ist das Abblendlicht des Fahrzeuges einzuschalten. Bei Luft- und Wasserfahrzeugen ist zu jeder Tageszeit und Witterung die entsprechende Positions- und Betriebsbeleuchtung einzuschalten.

§61.16 Das LSPD darf bei entsprechenden Verstößen eigenständig Fahrverbote von bis zu 72h verhängen.

§61.17 Das LSPD darf bei entsprechenden Verstößen die Fahrerlaubnis (Driver License) dauerhaft entziehen und somit die weitere Nutzung motorisierter Fahrzeuge untersagen. Als motorisiertes Fahrzeug gelten auch Fahrzeuge mit Elektroantrieb.

§62 TraLa - Allgemeine Verkehrsregeln

§62.1 TraLa - Wer sich im Straßenverkehr bewegt, hat sich über die jeweils geltenden Verkehrsregeln zu informieren und diese zu beachten. Jeder Verkehrsteilnehmer hat stets gegenseitige Rücksicht und Vorsicht walten zu lassen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden.

§62.2 TraLa - Vorfahrtsberechtigt ist ein Fahrer, wenn eine Ampel für seine entsprechende Fahrspur ein grünes Licht zeigt.

§62.2 TraLa - Zeigt eine Ampel rotes Licht, so gilt dies wie ein STOP- oder YIELD-Schild. Der Fahrer muss halten und darf vorsichtig weiterfahren, sofern kein anderes Fahrzeug vorfahrtsberechtigt ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) gefährdet, ausgebremst oder behindert werden.

§62.3 TraLa - Straßenschilder und Straßenkennzeichnungen am Boden, wie z.B. der auf der Straße aufgemalte Schriftzug "STOP", sind zu beachten.

§62.4 TraLa - Beim Ausfahren von Parkplätzen, Grundstücken oder von Seitenstraßen auf eine Hauptstraße gelten Fahrzeuge auf der Hauptstraße als vorfahrtsberechtigt.

§62.5 TraLa - An allen Kreuzungen und Ausfahrten, die nicht durch Ampeln, Schilder oder Straßenbeschriftung gekennzeichnet sind oder nicht als Seitenstraße, Parkplatz oder Grundstück einzuordnen sind, gilt rechts vor links.

§62.6 TraLa - Das Parken an Kreuzungs- und Ein-/Ausfahrtsbereichen ist nur bei einem Mindestabstand von 5 Metern zum Kreuzungs- bzw. Ein-/Ausfahrtsbereich erlaubt, sofern dort keine Parkverbotszone ausgewiesen ist. Das Parken unmittelbar in Kreuzungs-, Ein- und/oder Ausfahrtsbereichen ist verboten.

§62.7 TraLa - Es ist verboten, sein Fahrzeug so abzustellen, dass der fließende Verkehr oder Fußgänger dadurch behindert werden.

§62.8 TraLa - Das Aufstellen von verkehrsregelnden Schildern, das Anbringen von Straßenbeschriftungen, die Errichtung von Straßensperren oder Umleitungen, sowie alle den Straßenverkehr beeinflussende Maßnahmen dürfen ausschließlich durch Mitarbeiter der Regierung, Stadtverwaltung, des LSPD, des LSMD oder LSMD erfolgen.

§62.9 TraLa - Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Beamte des LSPD können zusätzliche temporäre oder permanente Parkverbotszonen ausrufen.

§62.10 TraLa - Eine Parkverbotszone ist durch Parkverbotsschilder oder mit schrägen Streifen bemalte Flächen gekennzeichnet.

§62.11 TraLa - Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es länger als 3 Minuten an einem Ort abgestellt wird, oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt.

§62.12 TraLa - Ein- und Ausfahrten, Garagen, Mietfahrzeug-Plätze und Rettungswege sind stets freizuhalten.

§62.13 TraLa - Das Parken auf Parkplätzen oder Flächen, die mit einem weißen oder roten Pfeilsymbol markiert sind, ist strengstens verboten. Hierbei handelt es sich um Einpark- und Ausparkspots von Garagen.

§62.14 TraLa - Das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung ist verboten. Dies beinhaltet das Fahren auf der falschen Straßenseite sowie das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung in einer als Einbahnstraße gekennzeichneten Straße.

§62.15 TraLa - Alle Fahrspuren sind gleichwertig, um einen flüssigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es gilt kein Rechtsfahrgebot. Jeder Fahrer hat sich rechtzeitig auf der entsprechenden Fahrspur einzuordnen, z. B. wenn er rechts oder links abbiegen möchte.

§62.16 TraLa - Das Überholen von rechts ist zulässig. Beim Überholvorgang hat der Überholende, egal ob er rechts oder links überholt, unbeding darauf zu achten, dass das Fahrzeug, welches er überholen möchte, nicht links oder rechts abbiegen möchte und/oder sich bereits auf einer Abbiegespur befindet und durch den Überholenden gefährdet werden könnte.

§62.17 TraLa - Das vorsätzliche Behindern oder Aufhalten des Straßenverkehrs ist verboten.

§62.18 TraLa - Das Befahren nicht klar gekennzeichneter Straßenverkehrswege ist ohne Sondergenehmigung nicht gestattet.

§62.18 TraLa - Weiße Mittellinien zeigen an, dass der Verkehr nur in die gleiche Fahrrichtung fließt. Ist die Mittellinie gelb, so herrscht auf der anderen Fahrspur Gegenverkehr und diese darf somit nicht in falscher Fahrtrichtung befahren werden.

§62.19 TraLa - Die Verwendung von Signalanlagen des Fahrzeugs, wie Hupe oder Warnblinklicht, ist nur zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer erlaubt. Die grundlose Betätigung der Hupe kann als Lärmbelästigung gewertet und entsprechend geahndet werden.

§62.20 TraLa - Das Befahren von Highways/Freeways ist nur motorisierten Fahrzeugen gestattet, eine Mindestgeschwindigkeit von 80 mph erreichen. Alle langsameren Fahrzeuge oder Fahrzeuge ohne Motor dürfen nicht auf Highways/Freeways bewegt werden.

§62.21 TraLa - Wer einen Unfall verursacht oder erleidet, hat sofort anzuhalten und sich zu informieren, ob es sich beim Unfallgegner um einen Kopflosen (NPC) oder einen Mitspieler handelt. Ist der Unfallgegner ein Mitspieler, so ist die Polizei zu verständigen und es muss am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei gewartet werden. Beschädigt ein Fahrer mit seinem Fahrzeug Gegenstände, wie z. B. eine Ampel, einen Zaun, ein geparktes Fahrzeug, einen Hydranten, usw., hat dieser ebenfalls das LSPD zu verständigen und so lange am Unfallort zu verweilen, bis er vom LSPD die Erlaubnis erhält, sich von dort zu entfernen. Wer sich nicht um Unfallbeteiligte oder entstandene Schäden kümmert, macht sich der Fahrerflucht und ggf. der unterlasenen Hilfeleistung sowie u. U. der Körperverletzung strafbar.

§63 TraLa - Geschwindigkeiten

§63.1 Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist strafbar.

§63.2 Die Mindest-/Höchstgeschwindigkeiten betragen:

§63.3 innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 mph,

§63.4 außerhalb geschlossener Ortschaften max. 80 mph,

§63.5 auf dem Highway/Freeway max. 100 mph.

Ist eine geschlossene Ortschaft nicht durch ein Ortsschild gekennzeichnet, so beginnt diese, sobald mehrere Häuser die Straße umgeben.

§64 TraLa – Abweichung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die tatsächlich zulässige Geschwindigkeit kann abweichen, wenn:

§64.1 TraLa - Beamte entsprechender Behörden (z. B. Regierungsbehörden, LSPD, LSFD) entsprechende Anweisungen geben,

§64.2 TraLa - ein Unfall stattgefunden hat (langsam die Unfallstelle passieren),

§64.3 TraLa - das Ausfahren der zulässigen Geschwindigkeiten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

§63.4 TraLa - Das Vorbeifahren an Hindernissen oder stehenden Einsatzfahrzeugen ist nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit zulässig.

§63.5 TraLa - Wer ein Straßenrennen veranstaltet, ein Straßenrennen ausruft oder an einem solchen teilnimmt, macht sich strafbar.

§64 TraLa - Personenbeförderung

§64.1 TraLa - Wer gegen Bezahlung Menschen befördert, wie z.B. Taxi- oder Busunternehmen, benötigt einen Tauglichkeitsnachweis des entsprechenden Unternehmens.

§64.2 TraLa - Das Befördern von Personen gegen Bezahlung oder Gegenleistung ohne Zugehörigkeit zu einem Taxi- oder Busunternehmen ist verboten.

§65 TraLa - Sonderregelungen

§65.1 Staatliche Behörden mit Sonderaufgaben sind für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten größtenteils vom Traffic Law ausgenommen. Dazu ist der Einsatz mind. eines Sondersignals erforderlich (blau-rote oder rote Sondersignal-Lichtanlage und/oder Sirene, gelbe Signal-Warnanlage).

§65.2 Einsatzfahrzeuge mit rot-blauer oder roter Signal-Lichtanlage haben ein Sonder- und Wegerecht. Einsatzkräften mit diesen Sondersignalen ist durch Anhalten am äußersten rechten oder linken Straßenrand, am Bordsteinrand oder Seitenstreifen der weg frei zu machen und Vorfahrt zu gewähren.

§65.3 Fahrzeuge mit gelber Signal-Warnanlage haben kein Sonder- und Wegerecht, haben jedoch in Ausübung ihrer Aufgaben die Genehmigung, in Parkverbotszonen zu halten und/oder, wenn erforderlich, mit angeschalteter Signal-Warnanlage vorsichtig entgegen der Fahrtrichtung eine Einbahnstraße zu befahren.

§65.4 Der Missbrauch der Signalanlagen und oder des Sonder- & Wegerechts hat den Entzug dieser Privilegien zur Folge und ist strafbar. Je nachdem, ob bei dem Missbrauch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt wurden, kann eine Strafe vom temporären Entzug der Driver License bis hin zu einer Haftstrafe führen.


§66 PolLa – Police Law - POLIZEIGESETZ

§66.1 PolLa - Unmittelbarer Zwang

Müssen Beamte im unmittelbaren Zwang handeln, können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung eingeschränkt werden. Im Zweifelsfall trägt die Regierung oder das DOJ die Entscheidung, ob eine Maßnahme verhältnismäßig bzw. zulässig war.

§66.2 PolLa – Dienstwaffen

Dienstwaffen dürfen nur nach internen Bestimmungen zur Erfüllung der Pflichten oder Verteidigung im Notfall genutzt werden. Die missbräuchliche und/oder unangebrachte Nutzung der Dienstwaffe zieht disziplinarische Konsequenzen nach sich und ist strafbar.

§66.2 PolLa - Personenkontrollen („Stop and ID“)

Beamte des Staates San Andreas haben zu jeder Zeit uneingeschränkt die Befugnis, Personen zu kontrollieren und zur Identifizierung aufzufordern. Dies gilt auch für verdachtsunabhängige Kontrollen. Jede Person ist bei Aufforderung durch Beamte im Dienst verpflichtet, sich zu identifizieren und wahrheitsgemäße Angaben zur Person zu machen.

§66.3 PolLa - Peronen im diplomatischen Dienst
Ausgenommen von §66.2 PolLa sind Inhaber eines Diplomatenpasses (Dipomatic Passport). Inhaber eines Diplomatenpasses genießen Immunität und dürfen nicht kontrolliert oder auf sonstige Weise an ihrer Weiterfahrt und/oder am Weitergehen gehindert werden.

§66.4 PolLa – Dienstausweis

Beamte im Dienst haben auf begründetes Verlangen Zivilisten ihren Dienstausweis vorzuzeigen. Begründet ist die Forderung des Vorzeigens des Dienstausweises, wenn der Zivilist nicht sicher ist, ob es sich bei den Personen tatsächlich um echte Staatsbedientstete handelt. Fordern Zivilisten ohne triftige Begründung das Vorzeigen eines Dienstausweises, sind Beamte nicht verpflichtet, diesem Ersuchen nachzukommen.

§66.5 PolLa – Befreiung von der Identifizierungspflicht

Beamte mit Sonderaufgaben sind von der Identifizierungspflicht nach §66.4 PolLa gegenüber Zivilisten oder Beamten, die unter ihrem eigenen Rang stehen, befreit. Eine Befreiung von der Identifizierungspflicht besteht nicht für Zivilisten.

§67 PolLa - Präventivhaft / Haftstrafen

Die Polizei kann verdächtige Personen in Präventivhaft nehmen.

§67.1 PolLa - Die Präventivhaft ist eine Sicherheitsmaßnahme, die gegen gegen Personen angewendet werden kann, die für sich selbst oder Dritte eine Gefährdung darstellen.

§67.2 PolLa - Eine Person kann bis zur Klärung eines Sachverhaltes in Präventivhaft genommen werden.

§67.3 PolLa - Die Präventivhaft darf die Dauer von 2 Hafteinheiten nicht überschreiten.

§67.4 PolLa - Dem Inhaftierten steht die Grundversorgung mit Lebensmitteln/Getränken zu.

§67.5 PolLa - Sollte eine Person ohne die oben genannten Gründe in Präventivhaft genommen werden, ist dieser gestattet, gerichtlich Schadensersatz einzufordern.

§67.6 PolLa - Ist nach Meinung der Behörde eine Verlängerung der Präventivhaft erforderlich, so ist ein Staatsanwalt oder Richter des DOJ hinzu zu ziehen, der über die Rechtmäßigkeit der Verlängerung entscheidet.

§67.7 PolLa - Haftstrafen von bis zu 2 Hafteinheiten müssen in "wachem Zustand" abgesessen werden, also "online". Haftstrafen, die höher als 2 Hafteinheiten sind, dürfen auch offline abgesessen werden. Zum Termin der Haftentlassung muss man jedoch wieder online sein.

§68 PolLa - Miranda-Warning

Wenn eine Person festgenommen wird, muss ihr das Miranda-Warning vorgelesen werden.

§68.1 Das Miranda-Warning lautet: “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen einer vom Staat gestellt. Sollte kein Anwalt verfügbar sein, müssen Sie sich selber verteidigen. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?”

§68.2 Sofern sich die Judikative im Staate San Andreas noch im Aufbau befindet und kein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt verfügbar ist, ist folgende Kurzversion zulässig: “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?”

§68.3 Das Miranda-Warning muss unverzüglich nach der Festnahme verlesen werden. Spätestens vor der Zelle (Inhaftierung) muss das Miranda-Warning verlesen und verstanden worden sein. Ist dies nicht erfolgt, können die Aussagen des Inhaftierten nicht verwendet werden.

§69 PolLa – Durchsuchung von Personen & Fahrzeugen

Dem N.O.O.S.E., der PIA und dem LSPD ist es generell erlaubt, Personen ohne begründeten Verdacht zu kontrollieren.

§69.1 PolLa - Beamte der genannten Behörden dürfen nur bei begründetem Verdacht Personen und Fahrzeuge zur Eigensicherung und zur Feststellung mitgeführter illegaler/verbotener Gegenstände, sowie zur Sicherung von Beweismitteln durchsuchen.

§69.2 PolLa – Nur Beamte des N.O.O.S.E. sind berechtigt, sich bei begründetem Verdacht ohne richterlichen Beschluss Zutritt zu privaten und/oder gewerblichen Gebäuden, Räumen und/oder Fahrzeugen zu verschaffen und diese zu durchsuchen. Diese Maßnahme darf nicht angewendet werden, wenn der begründete Verdacht nicht schlüssig dargelegt werden kann.

§69.3 PolLa – Dem LSPD ist es nur mit einem richterlichen Beschluss erlaubt, staatliche und private Gebäude, Räumlichkeiten und/oder Fahrzeuge zu durchsuchen. Eine Ausnahme stellt die „Gefahr im Verzug“ dar. Bei begründeter und nachweisbarer Gefahr im Verzug ist eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss zulässig.

§69.4 PolLa – Als staatliche Gebäude und Fahrzeuge gelten alle staatlichen Einrichtungen wie z. B. Police Departments, Medical/Fire Departments, Verwaltungsgebäude, Banken, etc. und deren Dienstfahrzeuge.

§69.5 PolLa – Als private Gebäude, Räumlichkeiten und Fahrzeuge zählen privat betriebene Firmen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Häuser und nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge.

§69.6 PolLa – Ein richterlicher Beschluss für die Durchsuchung gewerblicher oder privater Gebäude, Räumlichkeiten und/oder Fahrzeuge kann nach einer strengen Investigation des Sachverhalts beim Department of Justice beantragt werden. Die Beantragung ist mündlich und fernmündlich (Telefon, Funk) möglich. Es ist eine Erläuterung des Sachverhaltes und der Stand der Ermittlungen notwendig. Die Erlaubnis zur Durchsuchung kann nur von einem DOJ-Mitarbeiter gegeben werden, der mindestens das Amt eines Staatsanwalts oder Richters bekleidet. Ist kein Staatsanwalt oder Richter verfügbar, ist das N.O.O.S.E. für die Erteilung einer Durchsuchungserlaubnis zuständig.

§69.8 PolLa – „Gefahr im Verzug“ steht für eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht unmittelbar gehandelt wird.

§69.9 PolLa – Die willkürliche Durchsuchung von Fahrzeugen ohne begründeten Verdacht ist nicht zulässig.

69.10 PolLa - National Park Service - Park Ranger

Der im LSPD und LSSD eingeglieterte National Park Service ist mit seinen Park Rangern zuständig für die Überwachung und den Schutz der Wälder, Gewässer, Naturschutzgebiete und Fauna im Staatsgebiet von San Andreas.

Park Ranger verstehen sich als Mittler zwischen Mensch und Natur. Daraus ergeben sich für sie folgende Tätigkeitsfelder:

  • Besucherbetreuung: Unter Anwendung von Mitteln der Interpretation führt er Exkursionen, Führungen, Projekttage, naturkundliche Schul- und Bildungsprogramme und Großveranstaltungen durch.
  • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Er gibt Informationen an Besucher und die örtliche Bevölkerung weiter, leitet Vorträge und Informationsstände und berät Landnutzer bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.
  • Pflege- und Reparaturarbeiten: Er nimmt Pflanzungen, Hecken- und Baumschnitt, Wiesenpflege und Artenschutzmaßnahmen vor, kontrolliert die Besuchereinrichtungen und ist für Gefahrensicherung, Abfallbeseitigung, Maschinen- und Gerätewartung zuständig.
  • Wissenschaftliche Untersuchungen: Er führt Monitoring-Programme für Tier- und Pflanzenarten durch, unterstützt Forschungsprojekte, nimmt Proben, erfasst Daten und wertet sie aus.
  • Überwachung und Schutz: Er kontrolliert die Einhaltung von Schutzbestimmungen, unterstützt Polizei, Feuerwehr und Behörden und ist ausgebildet in Erster Hilfe.

Park Ranger verfügen über ein generelles Sonder- und Wegerecht auf allen Wegen und Flächen, die nicht als Straße oder Weg ausgewiesen ist und von nicht autorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Sie verfügen in ihren Zuständigkeitsgebieten über polizeiliche Rechte, dürfen bei Gefahr in Verzug Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen durchführen und Personen festsetzen (in Gewahrsam nehmen und an das LSPD übergeben). In besonderen Fällen können Park Ranger auch Einsätze des LSPD unterstützen und könne hierfür erweiterte polizeiliche Maßnahmen ergreifen.


§70 – MedLa – Medical Law – MEDIZINISCHE VERSORGUNG

§70.1 MedLa - Jeder Mitarbeiter im medizinischen Dienst untersteht dem hippokratischen Eid und hat die Pflicht, jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.

§70.2 MedLa - Jeder Mitarbeiter im medizinischen Dienst ist dazu verpflichtet, alle Menschen gleich zu behandeln, unabhängig seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, sowie seiner religiösen oder politischen Anschauungen.

§70.3 MedLa – Schweigepflicht: Jeder Mitarbeiter im medizinischen Dienst unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die ärztliche Schweigepflicht darf mit Zustimmung des Patienten aufgehoben werden.

§70.4 MedLa - Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann bei entsprechender Sachlage auch durch einen richterlichen Beschluss erfolgen.

§71 MedLa - Medical Department / Medical Center (Krankenhaus)

§71.1 MedLa - Neben den Mitarbeitern des medizinischen Diensts haben auch Mitarbeiter des N.O.O.S.E., des LSPD und DOJ freien Zugang zu den Räumlichkeiten eines Medical Departments oder Medical Centers.

§71.2 MedLa - In einem Medical Department und Medical Center dürfen keine Waffen mitgeführt werden. Lediglich Mitarbeiter der staatlichen Behörden (N.O.O.S.E., LSPD) sind berechtigt, im Medical Department Waffen zu tragen.

§71.3 MedLa - Ein evtl. bestehender Platzverweis oder ein Hausverbot für ein Medical Department oder Medical Center kann aufgrund eines medizinischen Notfalls vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

§72 MedLa – Verordnung von Medikamenten

Jeder Mediziner darf bei medizinischer Notwendigkeit Medikamente verordnen.

§72.1 MedLa - Medikamente, die unter die Kategorie Betäubungsmittel fallen, dürfen ausschließlich von Ärzten verordnet und herausgegeben werden.

§72.2 MedLa - Der illegale Handel und der illegale Anbau von Betäubungsmitteln und deren Zubereitungen ist auch für LSMD-Mitarbeiter strafbar.

§72.3 MedLa - Ärzte dürfen bei medizinischer Notwendigkeit ein Rezept für Betäubungsmittel ausstellen (z.B. Cannabis), welches auch den Besitz der erlaubten Maximalmenge an z. B. Joints überschreitet.

§72.4 MedLa - Ein Rezept muss jederzeit vom Patienten mitgeführt werden, solange die Behandlung mit den entsprechenden Betäubungsmitteln andauert.

§72.5 MedLa - Eine medikamentöse Behandlung kann zur Fahruntauglichkeit führen. Mediziner sind dazu verpflichtet, den Patienten klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen.

§72.6 MedLa - Eine willkürliche Ausstellung bzw. Verordnung von Medikamenten – im speziellen von unter Betäubungsmittel fallenden Medikamenten – ist strafbar und wird geahndet.


§73 ComCo – Commercial Code - HANDELSGESETZ

§73.1 ComCo – Handelsregister: Das Handelsregister sowie das Unternehmensregister wird von der Verwaltung des Staates San Andreas geführt. Dazu gehören:

§73.2 ComCo - Register Ein- und Austragung: Die Eintragung ins Handelsregister wird erst wirksam, wenn der Datensatz vollständig und in lesbarer, verständlicher Form aufgenommen wurde. Die erforderlichen Daten sind: Name und Wohnanschrift des Eigentümers / der Eigentümer und ggf. Teilhaber, Anschrift des Firmensitzes / der Produktionsstätte / des Vertriebs, Art der Firma / Produktionsstätte / des Vertriebs.

§73.3 ComCo - Für das Betreiben eines Gewerbes sind eine Gewerbelizenz (Business License) und ein Eintrag in das Handelsregister zwingend erforderlich.

§73.4 ComCo - Der Erhalt einer Gewerbelizenz ist nur Einwohnern von San Andreas möglich (nachweisbar durch eine Residence ID-Card). Ein Touristen-Visum berechtigt nicht zum Erhalt einer Gewerbelizenz.

§73.5 ComCo - Ein gewerblicher Betrieb ohne Gewerbelizenz ist verboten und hat neben einer Strafverfolgung auch die Beschlagnahme aller zum Gewerbe gehörenden Güter zur Folge, einschließlich Bargeld, Bankkonten, Gegenstände, Fahrzeuge, etc..

§73.6 ComCo - Ein Gewerbe, das Waren von nicht angestellten Privatpersonen ankauft, macht sich strafbar.

§73.7 ComCo - Gerichtsbarkeit: Der Eigentümer eines Gewerbes kann unter dem Namen seines Gewerbes klagen und verklagt werden.

§73.8 ComCo - Der Eigentümer eines Gewerbes haftet für Schäden, die durch eigenes oder das Verschulden seiner Angestellten während der Arbeitszeit entstehen.

§73.9 ComCo - Belegbarkeit von Einnahmen/Ausgaben: Der Eigentümer eines Gewerbes ist dafür verantwortlich, dass alle Geldbewegungen jederzeit zurückverfolgt und zugeordnet werden können, um dem Verdacht der Geldwäsche, des unlauteren Wettbewerbs, des Vorwurfs von Wucher oder Betrugs entgegen zu wirken und eventuelle Vorwürfe dieser Art entkräften zu können.

§73.10 ComCo – Teilhaberschaft: Wer sich als stiller Teilhaber an dem Gewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat diese so zu leisten, dass sie auf das Geschäftskonto des Inhabers übergeht und auch nach längerer Zeit nachvollziehbar und nachweisbar ist.

§73.11 ComCo - Ist der Anteil des stillen Gesellschafters nicht an dem Gewinn und Verlust gekoppelt, so gilt ein den Umständen nach angemessener Anteil des Gewinns als Bedingung.

§73.12 ComCo - Ein Teilhaber darf nicht vom Gewinn ausgeschlossen werden. Er hat jedoch das Recht, freiwillig auf eine Gewinnbeteiligung zu verzichten

§73.13 ComCo - Ein Teilhaber darf nicht von Verlusten ausgeschlossen werden. Erleidet das Unternehmen, an dem der Teilhaber beteiligt ist, so kann er zur Beteiligung an den Verlusten herangezogen werden. Der Inhaber des Unternehmens kann den Teilhaber davon freisprechen.

§73.14 ComCo - Die entsprechenden Rechte und Pflichten zwischen Eigentümer/Inhaber und Teilhaber können schriftlich im Rahmen eines Teilhabervertrags festgehalten werden. Ein Teilhabervertrag muss von einem Notar (DOJ) beglaubigt werden.

§74 ComCo – Verträge

Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme des Angebots zustande.

§74.1 ComCo - Ein Vertrag, der unter Zwang oder Drohung geschlossen wurde, gilt als nichtig.

§74.2 ComCo - Die in einem Vertrag festgelegten Konditionen müssen nach Vertragsabschluss eingehalten werden. Die Nichteinhaltung kann juristische Folgen haben.

§74.3 ComCo - Ein mündlicher Vertrag ist ebenso gültig wie ein schriftlicher Vertrag, kann im Rechtsfall aber nachteilige Folgen haben.

§74.4 ComCo - In einem schriftlichen Vertrag müssen festgelegt sein: Namen und Anschrift der Vertragspartner, Vertragsgegenstand.

§75 ComCo - Kauf & Verkauf

§75.1 ComCo - Der Erwerb von materiellen oder immateriellen Gütern durch eine Gegenleistung (meist in Form einer Geld-Zahlung) wird als Kauf definiert.

§75.2 ComCo - Das Veräußern von materiellen oder immateriellen Gütern durch Erhalt einer Gegenleistung (meist in Form einer Geld-Zahlung) wird als Verkauf definiert.

§75.3 ComCo - Das Veräußern von materiellen oder immateriellen Gütern ohne Erhalt einer Gegenleistung wird als Schenkung definiert.

§75.4 ComCo - Käufe, Verkäufe und Schenkungen sind rechtswidrig, sobald dadurch rechtswidrige Vorteile für den Käufer bzw. den Beschenkten oder Verkäufer / Schenkenden entstehen. Dazu gehören: Steuerhinterziehung, Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme, „Gefallen“, etc..

§75.5 ComCo - Der Kauf und Verkauf von Gütern/Erzeugnissen des eingetragenen Gewerbes ist auf die Art und den Verkaufsraum des Gewerbes beschränkt.

§75.6 ComCo - Wer Erzeugnisse, Produkte, Materialien oder Güter im Export, Import oder an Privatpersonen veräußert oder ankauft, deren wirtschaftlicher Zweck nicht mit dem grundlegenden Geschäftszweck des Unternehmens übereinstimmt, macht sich strafbar.

§75.7 ComCo - Wer einen Verstoß gegen die vorgegebenen Handelsbestimmungen begeht, macht sich der Hehlerei strafbar und kann sich eventuell dem Vorwurf der versuchten Geldwäsche oder des versuchten Betrug ausgesetzt sehen. Diese Vergehen werden behördlich/juristisch geahndet und haben den umgehenden Verlust des Unternehmens und einen negativen Eintrag bei der Handelskammer zur Folge.

§75.8 ComCo - Wer Güter auf einem Schwarzmarkt veräußert, betreibt illegalen Handel mit Gütern.

§75.9 ComCo - Es ist Mitarbeitern aller staatlichen Einrichtungen untersagt, eigene Firmen zu besitzen und aktiv zu betreiben.

§75.10 ComCo - Einzig die stille Teilhaberschaft oder das Investieren in eine Firma jeglicher Art ist nach Absprache und Genehmigung des jeweiligen oberen Vorgesetzten der staatlichen Einrichtung gestattet.

§75.11 ComCo - Wucher: Die Gestaltung der Preise für Waren und Dienstleistungen haben sich an den im Staat San Andreas allgemein geltenden Preisspannen zu bewegen. Überhöhte Preise können als Wucher gewertet und bei entsprechender Höhe unter Verdacht des Betrugs gestellt werden. Deutlich zu niedrig angesetzte Preise können als Dumping und/oder unlauterer Wettbewerb gewertet werden.

§76 ComCo – Firmengründung / Gewerbelizenz

Für den Betrieb einer Firma, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Übernahme eines Frenchise-Unternehmens ist eine Gewerbelizenz erforderlich.

§76.1 ComCo - Wer eine Gewerbelizenz erhält, kann u. U. auch eine staatliche Unterstützung erhalten. Kommt für ein bestimmtes Gewerbe eine staatliche Unterstützung in Frage, wird dies dem Gewerbetreibenden im Rahmen der Beantragung einer Gewerbelizenz mitgeteilt. Die staatliche Unterstützung kann beinhalten:

§76.2 ComCo - Dem Gewerbetreibenden kann unter gewissen Voraussetzungen für den Betrieb seines Gewerbes eine Gewerbe-Immobilie angeboten werden, die vom Gewerbetreibenden gegen Zahlung einer Pacht für seinen Gewerbebetrieb genutzt werden darf. Die Pachtzahlung kann für eine gewisse Anlaufzeit ausgesetzt werden.

§76.3 ComCo - Dem Gewerbetreibenden können unter gewissen Voraussetzungen zum Start seines Gewerbebetriebs ein Startkapital, Start-Materialien oder fertige Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden.

§76.4 ComCo - Die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten werden im Rahmen der Beantragung einer Gewerbelizenz erörtert. Es besteht kein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese ist eine freiwillige Maßnahme der Staatsregierung und abhängig von der Art des beantragten Gewerbes.

§76.5 ComCo - Gelder, die auf dem Firmenkonto oder der Bargeldkasse eingehen oder Barzahlungen, die für Leistungen des Gewerbebetriebs getätigt werden, dürfen nicht veruntreut werden. Als Veruntreuung gilt beispielsweise die Verwendung von Firmengeldern für private Anschaffungen. Private Anschaffungen dürfen nur mit Mitteln aus den erhaltenen Gehaltszahlungen getätigt werden.

§77 ComCo - Insolvenz

Ein Gewerbe, welches in Zahlungsschwierigkeiten gerät und laufende Kosten und/oder evtl. die Gehaltszahlungen für seine Mitarbeiter nicht mehr leisten kann, muss dies bei der Staatsverwaltung rechtzeitig anzeigen.

§77.1 ComCo - Können die Schulden nicht mehr beglichen werden, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

§77.2 ComCo - Ein Gewerbe, das als insolvent gilt, wird zugunsten der Gläubiger zunächst staatlich geprüft und im Falle des Ausbleibens einer entsprechenden Lösung gepfändet und somit geschlossen.

§77.3 ComCo - Der Eigentümer des insolventen Gewerbes kann unter Umständen einen negativen Eintrag im Handelsregister erhalten, je nachdem, in welchem Maße ihm ein Selbstverschulden der Insolvenz angelastet werden kann.


§78 ACoLa - Anti-Corruption Law - ANTIKORRUPTIONSGESETZ

Jeder Staatsbedienstete unterliegt einem strikten und strengsten Korruptionsverbot. Korruption jeglicher Art, die einem Staatsbediensteten zur Last gelegt werden kann, wird nicht nur IC, sondern auch OOC bestraft (permanenter Account-Ban und Ausschluss aus der FidusV-Community).

§78.1 ACoLa - Als korrupt gilt derjenige, der Amtshandlungen für sich oder Dritte unbefugt missbraucht, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

§78.2 ACoLa – Wer einem Amtsträger oder einem dem öffentlichen Dienst Verpflichteten, sowie einem Angestellten im Geschäftsverkehr nachweislich Versprechen oder das Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen anbietet, macht sich der Bestechung strafbar.

§78.2 ACoLa - Das nachweisliche Annehmen von Geschenken und Versprechen, das Fordern von Geschenken oder Vorteilen zu bestimmten Zwecken, welche zur Herbeiführung einer pflichtwidrigen Amtshandlung geschieht, steht als Bestechlichkeit unter Strafe.

§79 ACoLa - Verletzung des Dienstgeheimnisses

Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut wurde, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat oder welches ihm auf anderem Wege bekannt geworden ist, unbefugt offenbart, macht sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar.

§79.1 ACoLa – Geschieht die Offenbarung des Dienstgeheimnisses gegen Entgelt, Versprechen und oder sonstige Vorteile, kann dies als Verrat oder je nach Tragweite als Hochverrat bestraft werden.


§80 PreLa – Press Law - PRESSEGESETZ

§80.1 PreLa – Pressekodex: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde: Jeder Journalist, der bewusst gegen diese beiden Punkte verstößt, schadet dem Ansehen der Presse insgesamt.

§80.2 PreLa - Sorgfalt: Vermutungen, Gerüchte und unbestätigte Meldungen sind stets als solche zu kennzeichnen. Die Recherche muss sorgfältig und unter Berücksichtigung aller Aspekte eines Themas durchgeführt werden.

§80.3 PreLa - Richtigstellung: Eine Gegendarstellung in der Presse muss erfolgen, wenn sich eine Nachricht oder Behauptung nachträglich als falsch erweist.

§80.4 PreLa - Grenzen der Recherche: Zu Recherchezwecken dürfen keine unlauteren Methoden angewendet werden.

§80.5 PreLa - Trennung von Tätigkeiten: Journalisten sollen keine Tätigkeiten ausüben, welche die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

§80.6 PreLa - Trennung von Werbung und Redaktion: Journalistische Inhalte und Werbung sind klar voneinander abzugrenzen.

§80.7 PreLa - Persönlichkeitsrechte: Grundsätzlich darf nicht über Personen berichtet werden, die dem nicht zustimmen. Besteht allerdings ein großes öffentliches Interesse, kann eine identifizierende Berichterstattung erfolgen.

§80.8 PreLa - Schutz der Ehre: Kein Mensch darf durch eine unangemessene Darstellung in den Medien in seiner Ehre verletzt werden.

§80.9 PreLa - Religion und Weltanschauung: Diese dürfen nicht geschmäht und/oder herabgewürdigt werden.

§80.10 PreLa - Sensationsberichterstattung: Unangebrachte sensationelle Darstellungen sind zu unterlassen.

§80.11 PreLa - Diskriminierungen: Es darf durch Pressevertreter in der Berichterstattung keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, etc. erfolgen.

§80.12 PreLa - Unschuldsvermutung: Berichterstattungen über Strafverfahren und ähnliches müssen frei von Vorurteilen erfolgen.

§80.13 PreLa - Medizin-Berichterstattung: Hierbei dürfen keine falschen Hoffnungen geschürt werden. Sind wissenschaftliche Ergebnisse noch nicht verifiziert, muss dieser Umstand deutlich gemacht werden.

§80.14 PreLa - Vergünstigungen: Bestechungen jeglicher Art dürfen nicht angenommen werden. Dies bezieht sich sowohl auf Geldleistungen als auch auf Geschenke wie Fahrzeuge, Häuser etc.

§81 PreLa - Presseausweis-Pflicht

Jeder Journalist muss sich durch einen Presseausweis als solcher identifizieren.

§82 PreLa – Presse & Staatliche Behörden

§82.1 PreLa - Journalisten dürfen Einsatzkräfte unter keinen Umständen an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern oder diese dabei stören.

§82.2 PreLa - Mitglieder von Sondereinsatzkräften dürfen niemals namentlich genannt werden.

§82.3 PreLa - Mitglieder staatlicher Behörden sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, einem Journalisten gewünschte Auskünfte zu geben.


§83 WoLa - Working Law - Arbeitsrecht

§83.1 WoLa – Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Dies muss durch ein schriftliches Einverständnis entstehen.

§83.2 WoLa - Der Arbeitsvertrag muss mindestens vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben sein.

§83.3 WoLa - Der unterschriebene Arbeitsvertrag muss sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer vorliegen und jederzeit vorzeigbar sein.

§83.4 WoLa - Sollte kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen, ist weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer im Rahmen des Working Law rechtlich zu belangen.

§83 .5 WoLa - Ein Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag ist rechtlich mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen.

§83 .6 WoLa – Nebentätigkeiten: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Nebenbeschäftigung zu melden bzw. die Genehmigung einzuholen, sofern im Arbeitsvertrag verankert.

§84 WoLa - Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet:

§84.1 WoLa - Jegliche internen und während der Arbeit erlangten Informationen für sich zu behalten und nicht an Dritte/Außenstehende weiterzugeben.

§84.2 WoLa - Sich bei seinem Arbeitgeber spätestens am Tag der Erkrankung zu melden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit besteht.

§84.3 WoLa - Dem im Arbeitsvertrag verankerten Tätigkeitsfeld nachzukommen.

§84.4 WoLa - Sonstige im Arbeitsvertrag verankerte Vereinbarungen, sofern mit dem Gesetz vereinbar, zu erfüllen.

§85 WoLa - Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet:

§85.1 WoLa - Den Arbeitnehmer in die entsprechenden Tätigkeitsbereiche ordnungsgemäß einzuarbeiten.

§85.2 WoLa - Den Arbeitnehmer entsprechend der Tätigkeit zu entlohnen.

§85.3 WoLa - Dem Arbeitnehmer ein entsprechendes für die Tätigkeit geeignetes Arbeitsumfeld bereitzustellen.

§85.4 WoLa - Dem Arbeitnehmer regelmäßige Pausen von mindestens 15 Minuten innerhalb von 2 Stunden zu gewähren.

§85.5 WoLa - Bei Nicht- oder nicht ordnungsgemäßer Verrichtung der vereinbarten Tätigkeiten obliegt es dem Arbeitgeber, einen Anteil des Lohns oder den gesamten Lohn einzubehalten.

§86 WoLa - Kündigung

§86.1 WoLa - Eine Kündigung kann entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden.

§86.2 WoLa - Die Kündigung muss entsprechend der vertraglich vereinbarten Konditionen verfasst werden.

§86.3 WoLa - Zu den Konditionen gehören: Kündigungsfrist, Angabe von Gründen, Rückgabe bereitgestellter Arbeitsmittel (sofern erhalten), Rückgabe von Schlüsseln, Dienstmarken, Dienstwaffen, etc..

§86.4 WoLa - Sollte eine Kündigung nicht gemäß §86.2 WoLa verfasst worden sein, steht dem gekündigten Arbeitnehmer eine monetäre Entschädigung in Höhe von einem Tageslohn des bisherigen Gehalts zu. Ein Tageslohn wird mit 8 Stunden berechnet.

§86.5 WoLa - Gegen eine Kündigung aus nicht nachvollziehbaren oder falschen Gründen kann zivilrechtlich geklagt und unter Umständen eine Wiedereinstellung erwirkt werden.

§87 WoLa - Suspendierung

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer für eine Zeit von maximal einer Woche zu suspendieren, wenn

§87.1 WoLa - strafrechtliche Ermittlungen gegen den Arbeitnehmer laufen

§87.2 WoLa - interne Ermittlungen gegen den Arbeitnehmer laufen

§87.3 WoLa - Die Zeit der Suspendierung kann bis zur Beendigung laufender Ermittlung gegen den Arbeitnehmer verlängert werden.

§87.4 WoLa - Eine Suspendierung über drei Wochen zieht automatisch eine Kündigung nach sich.

§87.5 WoLa - Während der Suspendierung darf der Arbeitnehmer den Dienst nicht antreten, bereitgestellte Arbeitsmittel nicht nutzen, seine Position in einer Firma oder Behörde nicht missbrauchen, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die bei der Arbeit erlangten Informationen nicht brechen.


§88 ATrO – Air Traffic Order - LUFTVERKEHRSORDNUNG

Grundsatz: Wer ein Luftfahrzeug führt, benötigt eine offizielle Fluglizenz.

§88.1 ATrO - Eine Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen erhalten gegenwärtig nur Angehörige des N.O.O.S.E., des LSPD, LSMC und LSFD.

§88.2 ATrO - Für die Beantragung einer Fluglizenz sind vorzulegen; Psychologisches Gutachten, Medizinisches Gutachten, Erste Hilfe Kurs, Strafregisterauszug, Teilnahmebestätigung an einer zertifizierten Flugausbildung. Als zertifiziert gilt ein Ausbilder, der bereits seit mindestens drei Monaten in Besitz einer Fluglizenz ist und regelmäßige Flüge/Flugstunden mit dem in Frage kommenden Fluggerät nachweisen kann.

§88.3 ATrO - Die Fluglizenz wird derzeit nur vom N.O.O.S.E. oder dem DOJ ausgestellt.

§88.4 ATrO - Wer ein Luftfahrzeug führt, ist für dessen verkehrstauglichen Zustand verantwortlich. Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden. Ein nicht verkehrstaugliches Luftfahrzeug stellt eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter dar.

§88.5 ATrO - Die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Luftverkehrs stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und wird entsprechend hart bestraft.

§88.6 ATrO - Wer ein Luftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen führt, macht sich des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar.

§88.7 ATrO - Es gilt eine 0-Promille-Grenze für Alkohol.

§88.8 ATrO – Bei Verordnung von Medikamenten hat sich der Pilot zu vergewissern, dass er dennoch ohne Bedenken in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu führen. Die Einschätzung der Flugtauglichkeit obliegt einem Arzt.

§89 ATA - Air Traffic Act - Allgemeiner Luftverkehr

§89.1 Über allen als Sperrgebiet ausgewiesenen Bereichen (ausgenommen Los Santos International Airport), und allen auf der Landkarte mit einer amerikanischen Flagge gekennzeichneten Gebäuden/Arealen gilt ein Überflugverbot für zivile Luftfahrzeuge. Die Verletzung der Flugverbotszonen hat den sofortigen Entzug der Fluglizenz zur Folge und kann u. U. zum Abschuss des Luftfahrzeugs führen.

§89.2 ATA - Über bewohntem Gebiet ist eine Mindestflughöhe von 150 Metern einzuhalten.

§89.3 ATA - Behördliche Luftfahrzeuge dürfen die Mindestflughöhe unterschreiten.

§89.4 ATA - Das Starten und Landen ist nur auf zivilen Flugplätzen und zivilen gekennzeichneten Start-/Landeplätzen gestattet.

§89.5 ATA - Auf behördlichen bzw. staatlichen Landeplätzen ist das Starten/Landen verboten. Es kann vorher eine (mündliche/fernmündliche) Ausnahmegenehmigung von der jeweils für den entsprechenden Landeplatz zuständigen Behörde eingeholt werden.

§89.6 ATA - Das Landen auf Privatgrundstücken ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet.

§89.7 ATA - Wer Start- und Landezonen für Fluggeräte länger als nötig blockiert, macht sich strafbar.

§89.8 ATA - Das Verlassen eines Flugplatzes mit einem Luftfahrzeug zu Boden ist untersagt (z. B. Rollen mit einem Flugzeug auf eine Fahrbahn).

§89.9 Wer vorsätzlich einen Unfall mit einem Luftfahrzeug verursacht oder herbeiführt, macht sich strafbar.

§90 ATA - Gewerblicher Luftverkehr

§90.1 ATA - Wer gewerblich den Transport von Personen anbietet, wie z.B. Rundflüge oder Shuttle-Flüge, benötigt einen Personenbeförderungsschein. Aktuell ist der gewerbliche Transport von Personen nur Mitarbeitern des Taxi-/Busunternehmens gestattet. Mitarbeiter des Unternehmens benötigen zur Personenbeförderung in Luftfahrzeugen eine Fluglizenz.

§91 ATA – Sonderregelungen im Luftverkehr

Staatliche Behörden mit Sonderaufgaben und deren Bedienstete sind für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben von den Verordnungen für den Luftverkehr ausgenommen. Angehörige der jeweiligen Behörde benötigen ohne Ausnahme eine Fluglizenz zum Führen eines Luftfahrzeugs.


§92 WWA - Water Way Act - (Wasserverkehrsordnung)

Die Teilnahme am Wasser-Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Als "Wasserweg" werden alle Bereiche bezeichnet, auf denen ein Wasserfahrzeug bewegt werden darf (Kanäle, Flüsse, Seen, Meer). Als Wasserfahrzeug gilt jedes Fahrzeug und Sportgerät, welches auf dem Wasser bewegt werden kann, unabhängig davon, ob es motorisiert oder unmotorisiert betrieben wird. Als Vereinfachung kann das Wasserfahrzeug nachfolgen nur als "Boot" bezeichnet werden. Die Regelungen gelten aber für Wasserfahrzeuge aller Art.

§92.1 WWA - Wer am Wasser-Straßenverkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. An dieses Gesetz müssen sich sämtliche Personen halten, die am Wasser-Straßenverkehr teilnehmen. Am Wasser-Straßenverkehr nehmen alle Fahrzeuge teil, die auf dem Wasser bewegt werden können, ob mit oder ohne Motorisierung.

§92.2 WWA - Qualifikation der Führung

Wasserfahrzeuge dürfen nur von Personen bewegt werden, die eine Lizenz für das Fahren von motorisierten Wasserfahrzeugen besitzen. Für nicht motorisierte Wassersport-Geräte ist keine Lizenz erforderlich (z. B. Surboards, Kiteboards, Kanus, Kajaks, etc.).

§92.3 WWA - Tauglichkeit von Wasserfahrzeugen

Wasserfahrzeuge müssen vor ihrer Inbetriebnahme auf Betriebstauglichkeit gepprüft werden. Im Falle der Untauglichkeit ist die Bewegung des Wasserfahrzeugs strafbar. Eine Untauglichkeit kann von der Exekutive oder der Judikative festgestellt werden.

§92.4 WWA - Anlegen und Parken von Wasserfahrzeugen

Wasserfahrzeuge dürfen nicht an Stränden und Küsten anlegen. Es müssen entsprechende Anlegevorrichtungen installiert sein (Bootssteg, Bootsanlegeplstz). Nach Beendigung ihrer Verwendung müssen Wasserfahrzeuge in Docks geparkt werden.

§92.5 WWA - Seenot

Im Falle der Gefahr der Seenot entfällt §92.5 WWA, jedoch ist dem LSPD unverzüglich Meldung zu machen.

§92.6 WWA - Beschlagnahmung von Wasserfahrzeugen

Bei unsachgemäßer Verweundung von Wasserfahrzeugen, Gefährdung Dritter durch den Führer des Wasserfahrzeugs oder Verwicklungen in Straftaten durch Nutzung des Wasserfahrzeugs kann das Wasserfahrzeug behördlich beschlagnahmt werden. Je nach Vergehen ist auch ein temporärer oder permanenter Entzug der Bootslizenz möglich.

§92.7 WWA - Fahrtüchtigkeit

Es gilt eine 0-Promille-Toleranz. Das Fahren eines Bootes unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist verboten. Dies gilt auch für Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.


§93 TrAct – Trial Act – STRAFPROZESSORDNUNG

93.1 TrAct - Jeder Verdächtige und Angeklagte hat das Recht, von den ermittelnden Behörden, Staatsanwälten und Richtern gehört zu werden und Punkte zu seiner Verteidigung zu äußern.

§93.2 TrAct – Für die Ermittlungsarbeit zur Feststellung der Notwendigkeit einer Gerichtsverhandlung und zur Vorbereitung einer solchen können Zeugen, Tatverdächtige, Sachverständige und Verteidiger vorgeladen werden. Eine Vorladung kann zu Verhandlungen, Vernehmungen, Gegenüberstellungen, zur erkennungsdienstlichen Erfassung (DNA, Fingerabdrücke, Fotos) erfolgen.

§93.3 TrAct – Vorladungen können in Schriftform und mündlich/fernmündlich erfolgen. Die erfolgte Art der Vorladung muss mit Datum, Uhrzeit, Name und Amt des Vorladenenden in der Fallakte vermerkt werden.

§93.4 TrAct – Es besteht für alle Vorgeladenen Personen eine Erscheinungspflicht.

§93.5 TrAct – Ist eine vorgeladene Person aus triftigen Gründen verhindert, so hat diese ihre Verhinderung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor Vorladungstermin, der entsprechenden Stelle mitzuteilen.

§93.6 TrAct – Erscheint eine vorgeladene Person nicht zu einem Vorladungstermin, ohne dass deren Verhinderung rechtzeitig mitgeteilt wurde, wird diese zur Fahndung unbd Vorführung unter Zwang ausgeschrieben werden. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

§93.7 TrAct – Handelt es sich bei der nicht erscheinenden vorgeladenen Person um einen Tatverdächtigen oder Angeklagten, kann ein Haftbefehl erlassen werden. Eine Inhaftierung darf bis zu dem festgesetzten Ersatztermin bzw. über die gesamte Dauer einer Gerichtsverhandlung aufrecht erhalten werden.

§93.8 TrAct – Handelt es sich bei dem Vorladungstermin um eine Gerichtsverhandlung, kann gegen die vorgeladene, aber unentschuldigt fernbleibende Person ein Säumnisurteil in deren Abwesenheit gefällt werden.

§93.9 TrAct – Kann ein Angeklagter, der per Haftbefehl zur Vorführung unter Zwang gesucht wird, nicht aufgegriffen werden, kann ein Urteil in dessen Abwesenheit gefällt werden. In das Strafmaß fließt neben der zu verhandelnden Tat auch eine Strafe für das Fernbleiben ein. Die zu verhängende Gesamtstrafe kann in einem solchen Fall je nach Vergehen bis auf die doppelten Hafteinheiten erhöht werden.

§93.10 TrAct – Urteilsverkündung: Nach der Urteilsverkündung gilt eine Hauptverhandlung als beendet. Das Urteil muss stets unter Berücksichtigung geltender Gesetze gefällt werden. Alle zum Strafmaß relevanten Details, sowie eine Begründung des Urteils, sind im Urteil schriftlich festzuhalten.

§93.11 TrAct – Als Strafe in einem Prozess steht es dem Richter frei, je nach begangener Tat, eine reine Freiheitsstrafe, eine Freiheitsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe und/oder weiterer Auflagen, die temporäre oder dauerhafte Ausweisung aus dem Staate San Andreas oder auch die Todesstrafe zu verhängen.

§93.12 TrAct – Können Geldstrafen vom Verurteilten nicht beglichen werden, erfolgt zunächst eine Prüfung der vorhandenen finanziellen und Materiellen Verhältnisse des Verurteilten. Ist die Geldstrafe durch eine Pfändung beitreibbar, wird sein Privatvermögen und Privateigentum gepfändet. Reichen die persönlichen Mittel nicht aus, um die Geldstrafe vollständig zu begleichen, kann eine Ersatzhaft angeordnet werden, die zum verhängten Strafmaß hinzu addiert wird.

§93.13 TrAct – Verfahrenseinstellung: Die Einstellung eines Verfahrens kann nur durch den Ankläger oder seinem Rechtsvertreter beantragt werden. Ist die Gefährdung der nationalen Sicherheit Bestandteil des Verfahrens, ist eine Einstellung nicht zulässig.

§93.14 TrAct – Revisionsverfahren: Ein Antrag auf Revision eines Verfahrens kann innerhalb von 7 Tagen nach der Urteilsverkündung schriftlich beim Department of Justice eingereicht werden. In dem Revisionsantrag muss eine Begründung und die Nummer der Fallakten des Verfahrens aufgeführt sein. Des Weiteren muss der Antragsteller eingetragener freier Anwalt, Pflichtverteidiger, Staatsanwalt oder Richter sein. Sollte eine Privatperson einen Antrag stellen wollen, ist ein (freier) Anwalt oder Pflichtverteidiger hinzuzuziehen, der diesen Antrag im Namen der Privatperson schriftlich einreicht.

§93.15 TrAct – Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert der Verhandlungssache und betragen 25% des Streitwerts, mindestens jedoch 3.000 $, die der Staatskasse zugeführt werden. Die Gerichtskosten trägt der Verlierer des Prozesses.

§93.16 TrAct – Ist ein Tatverdächtiger oder Angeklagter geständig und glaubhaft reuevoll, kann – je nach Tatbestand - ein Schnellverfahren in Betracht gezogen werden. Das Strafmaß hat in diesem Fall unter der möglichen Höchststrafe zu liegen.

§93.17 TrAct – Sind unumstößliche Beweise vorhanden, die keinen Zweifel an der Unschuld des Tatverdächtigen oder Angeklagten lassen, kann dieser mittels eines Direktverfahrens verurteilt werden. Eine richterliche Urteilsverkündung ist hier ohne vorherige Gerichtsverhandlung möglich.

§93.18 TrAct – Verhält sich eine Person gegenüber Staatsbeamten und/oder der Justiz unangemessen, so kann dieser Person ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Dieses kann mindestens 2.000 $ bis maximal 50.000 $ betragen. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist unter Berücksichtigung einer gewissen Verhältnismäßigkeit nsch freiem Ermessen festgesetzt werden. Ändert sich das Verhalten der Person trotz Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht in positiver Weise, so kann ein weiteres Ordnungsgeld und auch zusätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 bis maximal 72 Hafteinheiten verhängt werden.

§94 TrAct – Hafteinheiten

Hafteinheiten können je nach Straftat verhängt werden und summieren sich kummulativ. Eine Hafteinheit entspricht einer Stunde. Bis zu zwei Hafteinheiten können in einer Gewahrsamszelle (z. B. Zelle des LSPD) verbracht werden. Ab drei Hafteinheiten erfolgt eine Unterbringung im State Prison.

§95 TrAct – Zeugen

§95.1 TrAct - Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.

§95.2 TrAct - Zeugen haben das Recht, die Aussage entsprechend zu verweigern, wenn diese sich dadurch selbst beschuldigen würden.

§95.3 TrAct - Zeugen haben die Möglichkeit, wenn sie den angesetzten Termin nicht einhalten können, vor dem angesetzten Termin über einen Anwalt/Staatsanwalt ihre Aussage entsprechend schriftlich beglaubigt abzugeben. Diese Aussage wird dann dem Richter vorgelegt.

§95.4 trAct - Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Wem eine Täterschaft oder Teilnahme an einer Straftat, Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei vorgeworfen wird, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Güter zum Zweck seiner Ergreifung widerfahren.

§95.5 TrAct - Eine Durchsuchung von Räumlichkeiten kann ohne richterlichen Beschluss ausschließlich vom N.O.O.S.E. (National Office Of Security Enforcement) selbst und vom LSPD nur in Begleitung eines N.O.O.S.E.-Abgesandten vorgenommen werden. Ansonsten muss eine solche Durchsuchung zwingend von einem Richter schriftlich bestätigt oder in Auftrag gegeben werden.

§95.6 TrAct - Bei einem ausgestellten Durchsuchungsbefehl dürfen alleine die Räume durchsucht werden, die dem Beschuldigten tatsächlich gehören und zur Verfügung stehen.

§95.7 TrAct – Die Exekutivbehörden (N.O.O.S.E., LSPD) dürfen bei Verdacht und/oder entsprechend glaubwürdigen Hinweisen Fahrzeuge und Personen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.

§96 TrAct - Recht auf Verteidigung

§96.1 TrAct - Eine einer Straftat beschuldigte Person kann in jeder Lage eines Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen.

§96.2 TrAct - Die Zahl der gewählten Verteidiger und Rechtsbeistände darf insgesamt zwei nicht übersteigen.

§96.3 TrAct - Fehlen der beschuldigten Person die finanziellen Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, kann über das Gericht ein (1) Pflichtverteidiger bestimmt werden. Die Bezahlung des Pflichtverteidigers fällt der Staatskasse zur Last.

§97 TrAct - Strafanzeige

Die Anzeige einer Straftat sowie ein Strafantrag können mündlich bei den Behörden und Beamten des LSPD / LSSD eingereicht und müssen von diesem zeitnah schriftlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

§98 TrAct - Untersuchungshaft

Eine Untersuchungshaft ist die vorzeitige Inhaftierung bei dringendem Tatverdacht.

§98.1 trAct - Die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft verbringt, muss nicht an das endgültige Strafmaß angerechnet werden. Die Entscheidung darüber fällt das Gericht je nach Ausmaß der zu verhandelnden Straftat.

§99 TrAct – Ablehnung eines Staatsanwalts oder Richters

§99.1 TrAct - Es ist Beschuldigten nicht möglich, einen Staatsanwalt oder Richter abzulehnen.

§99.2 TrAct – Besteht ein begründeter Verdacht gegen einen Staatsanwalt oder Richter auf Befangenheit, Verwicklung in eine Straftat, oder ähnliche Bedenken, die ein faires Verfahren in Frage stellen könnten, so ist dies umgehend dem National Office Of Security Enforcement oder dem Governor des Staates San Andreas anzuzeigen, umfänglich zu begründen und mit Beweisen zu belegen.

§99.3 TrAct – Wird ein Staatsanwalt oder Richter mit oder ohne Vorsatz fälschlicher Weise der Befangenheit, Verwicklung in eine Straftat oder einer sonstigen Beteiligung bezichtigt, so stellt dies eine Verunglimpfung der Justiz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe und mit einer zusätzlichen empfindlichen Geldstrafe bestraft werden.